Kampf um die göttliche Natur – Zur menschenrechtlichen Lage des indigenen Volks der Samen

Die Rechte Indigener sind im Menschenrechtskontext noch ziemlich jung. Der seit Ende des Ersten Weltkriegs angekündigte Wandel weg von der Assimilation hin zur Selbstbestimmung indigener Völker wurde erstmalig 1989 im Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO 169) völkerrechtlich festgehalten. Dort werden indigene Völker als eigenständige „Völker“ beschrieben, die das Recht besitzen, ihre Identität, Sprache und Religion zu bewahren und zu entwickeln. Gerade jedoch die religiöse Praxis wird meistens unzureichend geschützt, da die religiöse Tiefendimension indigener Naturverbundenheit rechtlich kaum Beachtung findet. So kämpft auch das einzige europäische indigene Volk der Samen in ihrem Siedlungsgebiet in Norwegen, Schweden, Finnland und Nordwestrussland um den Schutz ihrer Heimat und der als heilig empfundenen Landschaften. In seinem Vortrag klärte Hans-Joachim Gruda, Kenner und jahrelanger Wegbegleiter der Samen, auf, vor welche Herausforderungen die Menschen gestellt sind und welche Rolle ihre Religion dabei spielt. Der Vortrag wurde thematisch ergänzt durch eine Vorführung des Spielfilms „Sameblod“ (2016) am 23. Januar, den wir gemeinsam mit dem Campus Filmclub der TU und dem KULTURHUS Berlin zeigten.

Referent:
Hans-Joachim Gruda, seit seiner Jugend in der Region Sápmi unterwegs, lebt und arbeitet jedes Jahr bei schwedischen Samen nördlich des Polarkreises, Mitarbeiter des KULTURHUS Berlin

Kampf um die göttliche Natur – Zur menschenrechtlichen Lage des indigenen Volks der Samen

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