Barrierefrei! – Auch in Religionsgemeinschaften?

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 verabschiedet wurde und 2008 in Kraft trat, verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung aller Barrieren, die Menschen mit Behinderung an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Zur sozialen Teilhabe zählt ebenso eine angemessene Einbindung in religiöse Gemeinschaften. Doch wie steht es um die Religionsfreiheit von Menschen mit Behinderung? Welche Rolle spielen sie in den Religionsgemeinschaften? Steht ihnen der Zugang zu Seelsorge, Segen und Amt offen? Bei der Beantwortung dieser Fragen steht weniger die theologische Sicht auf Behinderung im Vordergrund, sondern die praktische Wirksamkeit des menschenrechtlichen Autonomieanspruchs von Menschen mit Behinderung in religiösen Gemeinschaften. Auf dem Podium sprach die Pfarrerin im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln Nora Rämer. Sie ist im Zentrum Dreieinigkeit  tätig – ein Zusammenschluss von Kirchengemeinde, diakonischer Einrichtung für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und Kindertagesstätte. Ebenso sprach die Studienleiterin für Familienbildung im Amt für kirchliche Dienste in der EKBO Ute Lingner.

Referentinnen:
Nora Rämer, Pfarrerin im Evangelischen Kirchenkreis Berlin-Neukölln
Ute Lingner, Studienleiterin für Familienbildung im Amt für kirchliche Dienste (AKD)

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